Bewilligung von Öl und Gas

Öl oder Gas trotz Anpassung von Energiegesetz?

Sind Öl- und Gasheizungen noch erlaubt?

Beim Ersatz eines Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten müssen grundsätzlich ausschliesslich erneuerbare Energien eingesetzt werden, sofern dies technisch möglich ist und die Lebenszykluskosten gegenüber einem fossilen Ersatzsystem um höchstens 5 % erhöht. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf weiterhin ein fossiles System eingesetzt werden. In diesem Fall muss das Gebäude jedoch so ausgerüstet werden, dass der Anteil nicht erneuerbarer Energie höchstens 90 % des massgebenden Energiebedarfs beträgt. Das bedeutet, dass mindestens 10 % des Energiebedarfs eingespart oder durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen

Bewilligungsverfahren

Lebenszykluskosten

Standartlösungen

Biogas und erneuerbare Brennstoffe

Vorgehen

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