Für die Feuerungskontrolle von Öl- und Gasfeuerungen bis 1000 und Holzfeuerungen bis 70 Kilowatt sind im Kanton Zürich die Gemeinden zuständig.
Bei einem Aufgebot führen wir Kontrollen aus und setzen uns mit der Gemeinde in Verbindung
Feuerungskontrolle Gasheizung
Laut Luftreinhalte-Verordnung 2018 sind Gasfeuerungen bis 1000kW alle 4 Jahre zu prüfen.
Gerne prüfen wir Ihre Anlage
Feuerungskontrolle Ölheizung
Laut Luftreinhalte-Verordnung 2018 sind Ölfeuerungen bis 1000kW alle 2 Jahre zu prüfen.
Gerne prüfen wir Ihre Anlage
Feuerungskontrolle Holzfeuerung
Laut Luftreinhalte-Verordnung 2018 sind Ölfeuerungen bis 70kW alle 2 Jahre zu prüfen.
Gerne prüfen wir Ihre Anlage