Bewilligung von Öl und Gas
Öl oder Gas trotz Anpassung von Energiegesetz?
Sind Öl- und Gasheizungen noch erlaubt?
Neu gilt, dass bei einem Wärmeerzeugerersatz in bestehenden Bauten ausschliesslich erneuerbare Energien eingesetzt werden sollen, wenn dies technisch möglich ist und über den Lebenszyklus höchstens 5% Mehrkosten verursacht gegenüber einem Ersatz mit einem fossilen System. In diesem Fall müssen dann aber 10% des Energieverbrauchs eingespart oder durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden.
Bewilligungsverfahren
Jeder Heizungsersatz ist ein bewilligungspflichtiger Umbau. Die Baueingabe erfolgt wie bisher mit dem «Gesuch für Erstellung, Umbau und Betrieb von wärmetechnischen Anlagen», kurz WTA-Gesuch. Das Gesuch ist beim Bauamt der Gemeinde einzureichen. Wenn nochmals ein Heizsystem mit fossilen Energien eingesetzt werden soll, braucht es zusätzlich eine Berechnung der Lebenszykluskosten für alle technisch möglichen Heizungsvarianten. Für diese Berechnung steht neu eine Rechenhilfe, der sogenannte Lebenszykluskostenrechner zur Verfügung (Formular EN-LCC-ZH)
Lebenszykluskosten
Die Lebenszykluskosten einer Heizungsanlage umfassen alle Ausgaben, die während der gesamten Lebensdauer (hier 20 Jahre) der Anlage anfallen, beginnend mit der Anschaffung, Installation, den Betriebskosten, Wartung, eventuellen Reparaturen bis hin zur Entsorgung am Ende ihrer Nutzungsdauer. Diese Kostenanalyse ist entscheidend, um die Wirtschaftlichkeit verschiedener Heizsysteme zu vergleichen. Sie berücksichtigt nicht nur die initiale Investition, sondern auch die laufenden Energiekosten, die stark von der Effizienz des Systems und den Energiepreisen abhängen, sowie regelmäßige Wartungsgebühren und potenzielle Reparaturkosten. Ein effizientes Heizsystem mit höheren Anschaffungskosten kann über die Zeit gesehen durch geringere Betriebskosten finanziell vorteilhafter sein als eine billigere, weniger effiziente Lösung. Die Betrachtung der Lebenszykluskosten hilft somit, eine fundierte Entscheidung für eine Heizungsanlage zu treffen, die langfristig ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist.
Standartlösungen
Zur Erfüllung der 10%-Anforderungen eines Wärmeerzeugers stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
- Zertifizierung des Gebäudes nach Minergie
- Nachweis der Klasse D oder besser bei der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK).
- Baujahr 1990 oder jünger
- Die fachgerechte Umsetzung einer der folgenden Standardlösungen (SL):
Standardlösungen (SL)
- SL 1 | thermische Solaranlage
- SL 4 | mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe
- SL 6 | Wärmekraftkopplung
- SL 7 | Warmwasserpumpe mit Photovoltaik
- SL 8 | Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle
- SL 9 | Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach
- SL10 | Grundlast-Wärmeerzeuger erneuerbar mit bivalent betriebenem fossilem Spitzenlastkessel
- SL 11 | Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL)
Biogas und erneuerbare Brennstoffe
Die Anforderungen können auch erfüllt werden durch den Kauf von Zertifikaten für erneuerbare gasförmige oder flüssige sowie mit erneuerbaren Energien synthetisch hergestellte Brennstoffe. Der Anteil erneuerbarer Energie für Heizung und Warmwasser muss über die gesamte Lebensdauer der neuen Heizung mindestens 80% betragen. Anforderung: Schweiz. Treibhausgasinventar. Zur Erfüllung sind folgende Varianten zulässig:
- a) ein Anschluss an ein Gasnetz, wenn der geforderte Anteil im Versorgungsgebiet durch den Gasnetzbetreiber sichergestellt wird,
- b) der Abschluss einer Bezugsvereinbarung mit einem Energielieferanten oder
- c) eine Kombination aus a) und b), die in der Summe den geforderten Anteil erreicht.
Die Energielieferanten, zum Beispiel Gasnetzbetreiber, erteilen weitere Auskünfte zu den Möglichkeiten und zum Vorgehen für den Bezug von erneuerbaren Brennstoffen.
Vorgehen
Gerne beraten, planen und installieren wir Ihren gewünschten Anlagetyp